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Podiums- und Publikumsgespräch 2018

Aktuelles

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Podiums- und Publikumsgespräch 2018

Katja Simon

 

(K)Ein Plan fürs Lebensende?

Montag, 26. November 2018, 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr, Rathaus Stuttgart

 

Auf dem Podium
Susanne Kränzle, Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbands BW
Prof. Dr. Tanja Krones, Leitung Klinische Ethik, Universitätsspital Zürich
Ingrid Schulte, StadtSeniorenRat Stuttgart
Prof. Konrad Stolz, Jurist

Begrüßung  Nicole Scholl, Bürgerstiftung Stuttgart
Moderation  Martina Klein, SWR

Veranstalter: Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kooperation mit dem Palliativ-Netz Stuttgart der Bürgerstiftung Stuttgart

gefördert durch die Caritas Stiftung Stuttgart

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Die Möglichkeit der Patientenverfügung zur Vorsorge vor allem am Lebensende gibt es seit 2009. Doch kommt sie in der Praxis teilweise nicht zum Tragen, weil sie widersprüchliche Informationen enthält, nicht auffindbar ist oder dem jeweiligen Gesundheitszustand nicht angepasst wurde. Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ besteht nun die Möglichkeit, durch Gespräche mit einer ausgebildeten Fachkraft, die Wertvorstellungen, Wünsche und Präferenzen für die letzte Lebensphase in einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung zu dokumentieren. Die Gespräche mit den Betroffenen bekommen mehr Bedeutung, die Sorge wird Teil der Vorsorge und die Umsetzung des Willens mit allen Beteiligten besprochen.

In der Reihe „Sterben in Stuttgart – Wunsch und Wirklichkeit“ ging das Podiums- und Publikumsgespräch 2018 folgenden Fragen nach: Was sind die Möglichkeiten und Grenzen der Vorsorge für das Lebensende durch Patientenverfügungen und gesundheitlichen Versorgungsplanung? Wie werden die Verfügungen in der Praxis umgesetzt und wo gibt es Verbesserungsbedarfe? Welche Möglichkeiten gibt es für Interessierte darüber hinaus, für das Lebensende vorzusorgen? Kann das Lebensende überhaupt geplant werden oder dürfen wir uns auf die Menschen, die uns versorgen, verlassen?

Fazit des Podiums:

Eine Patientenverfügung ist nach wie vor ein geeignetes Instrument über die Wünsche und Vorstellungen ins Gespräch zu kommen und einen Prozess der Vorsorgeplanung in Gang zu bringen. Sie sollte allerdings nie alleine, im “stillen Kämmerlein” ausgefüllt werden, sondern unter fachkundiger Begleitung. Wichtig ist es außerdem, dass die Angehörigen über das Dokument und dessen Inhalt Bescheid wissen. Die PV sollte von Zeit zu Zeit hervorgeholt und auf seine Gültigkeit überprüft werden. Das Therapieziel sollte dabei im Vordergrund stehen, nicht die medizinischen Schritte.

Es wird immer Dinge geben, die wir nicht planen können. Das ist dem Sterben immanent. Wir haben hierfür keine Generalprobe. Eine Vorsorgevollmacht garantiert, dass Menschen, denen ich vertraue, in einer Notsituation für mich Entscheidungen treffen können.

Am Lebensende geht es um Beziehung, um Versöhnung und um weniger um medizinische Planung. Unsere Gesellschaft muss eine Gemeinschaft werden, in der das Netzwerk trägt. Nicht nur die Profis sind für ein gutes Lebensende verantwortlich, sondern die sorgende, versorgende, empathische Gesellschaft.

Die gesundheitliche Vorsorgeplanung, bei der anhand von Gesprächen die Vorstellungen der Betroffenen in einem Prozess erfragt und festgehalten werden, greift bisher nur in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Gesprächsbegleiter werden geschult und Abläufe definiert. In wie weit das aus dem angelsächsichen Raum kommende Konzept der Advance Care Planning sich bei uns flächendeckend verbreiten wird, ist noch ungewiss.

Hier finden Sie Information und Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.