Leitsätze der Charta
LEITSÄTZE DER CHARTA
in einfacher Sprache
1 Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
- Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter Bedingungen, die seine/ihre Würde achten. 
- Die persönlichen Wünsche und Werte werden respektiert. Der Wille wird geachtet. 
- Er/sie wird unterstützt durch die Familie, durch nahe stehende Personen und durch beruflich 
 und ehrenamtlich Sorgende.
- Ein Sterben in Würde wird unterstützt durch entsprechende politische Rahmenbedingungen. 
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass Menschen an der Hand und nicht durch die Hand eines 
 Menschen sterben.
- Sterben ist Teil des Lebens. Die Themen Sterben und Tod dürfen nicht tabuisiert werden. 
2 Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
- Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass seine persönlichen 
 Bedürfnisse wahrgenommen werden.
- Die Begleitung und Beratung ist darauf individuell ausgerichtet. 
- Die Angehörigen und Nahestehenden werden einbezogen und unterstützt. 
- Die Begleitung erfolgt durch haupt- und ehrenamtlich Tätige. 
- Die vorhandenen Versorgungsstrukturen in Stuttgart sind für die Betroffenen zugänglich. 
- Ein kontinuierliches Versorgungsnetzwerk ist unser Ziel. 
3 Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung
- Jeder Mensch hat ein Recht auf Begleitung und Behandlung durch unterschiedliche 
 Berufsgruppen, die entsprechend qualifiziert sind.
- Die in der Palliativversorgung Tätigen verfügen über aktuelles Fachwissen, Fähigkeiten und 
 Fertigkeiten.
- Ihr Handeln ist eingebettet in eine Haltung der Achtsamkeit im Umgang mit schwerstkranken 
 und sterbenden Menschen.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass entsprechende Lernangebote in die Aus-, Weiter- und 
 Fortbildungscurricula integriert werden.
4 Entwicklungsperspektiven und Forschung
- Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Forschung 
 begleitet und behandelt zu werden.
- Entsprechende Forschungsbedarfe müssen identifiziert werden. Forschungsstrukturen 
 müssen weiterentwickelt werden. Forschungsvorhaben und innovative Praxisprojekte
 müssen gefördert werden.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass ständig neue Erkenntnisse zur Palliativversorgung aus 
 Forschung und Praxis gewonnen, transparent gemacht und im Versorgungsalltag umgesetzt
 werden.
5 Die europäische und internationale Dimension
- Jeder Mensch hat ein Recht darauf, nach anerkannten Empfehlungen und 
 Handlungsrichtlinien begleitet und behandelt zu werden.
- Wir werden uns dafür einsetzen, Organisationen, Institutionen und Menschen, die 
 international im Bereich der Palliativversorgung tätig sind, in Kontakt miteinander zu bringen
 für einen länderübergreifenden Austausch zum Wohl schwerstkranker und sterbender
 Menschen.